Indikation
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Familiäre Krisen die die Entwicklung des/der Kinder gefährden
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Rückführung aus der stationären Unterbringung in die Familie
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Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
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Im Sinne des Kindeswohles nachhaltig nicht akzeptabler Zustand des elterlichen Haushalts
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Fehlende angemessene männliche bzw. weibliche Bezugsperson bei Alleinerziehenden
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Überforderung der Eltern bei der Erziehung der Kinder
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Nicht geklärte Umsetzung des elterlichen Umgangsrechtes
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Keine angemessene Unterstützung von Jugendlichen o. jungen Erwachsenen bei deren Verselbständigungsprozess
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massive schulische Krisen bei Kindern und Jugendlichen
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nicht eindeutig geklärter Arbeitsbereich der Jugendhilfe (Leistungsbereich versus Gefährdungsbereich)