Herzlich Willkommen auf der offiziellen Seite von Rückendeckung – Ambulante Hilfen!

Auf der Landkarte des Lebens die ausgetretenen Pfade verlassen, Sackgassen erkennen und neue Wege einschlagen – das erfordert Mut und Kraft. Wir helfen dabei, diese neuen Wege zu finden und geben bei den ersten Schritten Rückendeckung! Wir sind der festen Überzeugung, dass eine funktionierende Familie dem Kind oder Jugendlichen die beste Basis für die zu bewältigenden Entwicklungsaufgaben bietet. Sie ermöglicht Kontinuität, Stabilität, Schutz, dauerhafte Bindungen und stellt den natürlichsten Raum für Lernerfahrungen zur Verfügung.

Über Rückendeckung – Ambulante Hilfen

Seit über sieben Jahren bietet unser Team aus erfahrenen Pädagogen und Psychologen im Auftrag der kommunalen Jugendhilfeträger der Region Bonn/Rhein-Sieg ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien gem. §§ 27 ff. SGB VIII an. Nachdem wir von April 2006 bis August 2011 in einer sozialpädagogischen Kooperation mit einem freien Träger aus der Region gearbeitet haben, freuen wir uns, von nun an unsere Arbeit unter dem Label Rückendeckung nach den bekannten und bewährten Grundsätzen weiterzuführen!

Das Angebot auf Rückendeckung.com

Auf Rückendeckung.com wollen wir Sie über unsere Arbeit und unser Leistungsspektrum informieren. Damit Sie jederzeit wissen, wer die Menschen hinter Rückendeckung – Ambulante Hilfen sind, möchten wir uns darüber hinaus in Wort und Bild ausführlich vorstellen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter den angegebenen Kontaktdaten sehr gerne zur Verfügung!

Viel Spaß auf dieser Website wünscht Ihnen das Team von
Rückendeckung

Information für Fachleute:

Am 18.01.2012 wurden wir mit unserer ersten eigenen Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung vom Rhein-Sieg-Kreis als freier Träger der Jugendhilfe anerkannt. Diese Vereinbarungen werden regelmäßig, im Rahmen des Qualitätsdialoges mit unseren kommunalen Auftraggebern, aktualisiert. Alle unsere Mitarbeiter/innen wurden, bzw. werden vor ihrer Einstellung, vom Kreisjugendamt des Rhein-Sieg-Kreises, auf ihre fachliche Eignung, im Sinne der §§ 72, 72a SGB VIII, geprüft.

Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!

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